Bundesgericht entscheidet am Gründonnerstag über Mühleberg-Zukunft
Kurz vor Ostern entscheidet das Bundesgericht über die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg. Muss das Kraftwerk noch im Sommer vom Netz?
Das Bundesgericht berät am Gründonnerstag (28. März) an einer öffentlichen Sitzung über die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg. Das ist der Homepage des Bundesgerichts zu entnehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2012 entschieden, dass das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.
Die BKW kam dieser Forderung zwar nach. Der Konzern und auch das Eidg. Energiedepartement Uvek erhoben aber zugleich Beschwerde ans Bundesgericht. Über diese Beschwerde wird am Gründonnerstag in Lausanne entschieden.
Die Kontroverse dreht sich um die unbefristete Betriebsbewilligung, die das Uvek 2009 ausgestellt hatte. Das Uvek war der Ansicht, die Sicherheit des AKW Mühleberg sei durch die Aufsicht des Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) gewährleistet.
Das Bundesverwaltungsgericht kam dagegen zum Schluss, dass es nicht angehe, ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter zu betreiben. Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsprobleme zu gewichtig, um ihre Behebung nur über die Aufsicht der ENSI sicher zu stellen.
SDA/tag
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