Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Bundesgericht entscheidet am Gründonnerstag über Mühleberg-Zukunft

1 / 17
Kurt Rohrbach, CEO der BKW musste nach Fukushima Rede und Antwort stehen.
Das Berner AKW Mühleberg heizt besonders seit Fukushima die Diskussionen an.
Barbara Egger-Jenzer kämpft auch 2013 noch an vorderster Front.

Das Bundesgericht berät am Gründonnerstag (28. März) an einer öffentlichen Sitzung über die Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg. Das ist der Homepage des Bundesgerichts zu entnehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2012 entschieden, dass das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.

Die BKW kam dieser Forderung zwar nach. Der Konzern und auch das Eidg. Energiedepartement Uvek erhoben aber zugleich Beschwerde ans Bundesgericht. Über diese Beschwerde wird am Gründonnerstag in Lausanne entschieden.

Die Kontroverse dreht sich um die unbefristete Betriebsbewilligung, die das Uvek 2009 ausgestellt hatte. Das Uvek war der Ansicht, die Sicherheit des AKW Mühleberg sei durch die Aufsicht des Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) gewährleistet.

Das Bundesverwaltungsgericht kam dagegen zum Schluss, dass es nicht angehe, ein bereits 40 Jahre bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter zu betreiben. Beim AKW Mühleberg seien die offenen Sicherheitsprobleme zu gewichtig, um ihre Behebung nur über die Aufsicht der ENSI sicher zu stellen.

SDA/tag