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Auch das Uvek zieht das Mühleberg-Urteil weiter

Das Atomkraftwerk in Mühleberg.

Das Urteil werfe verschiedene Fragen zur Verfahrensstellung sowie zu den Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Behörden auf, teilte das Uvek am Mittwochabend mit. Die baldige und definitive Beantwortung dieser Fragen liege im Interesse der Schweizer Energiepolitik und der Öffentlichkeit.

Das Uvek erwartet vom Bundesgericht vor allem Klärung bei der Abgrenzung der Aufgaben zwischen der Aufsichtsbehörde ENSI und sich selber als Bewilligungsbehörde. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stelle die bisherige Auffassung des Uvek in Frage, wonach die Aufsichtsbehörde und die Bewilligungsbehörde ihre Aufgaben unabhängig voneinander wahrnehmen müssen.

Uvek müsste neue Abteilung einrichten

Das ENSI sei 2009 aus der allgemeinen Bundesverwaltung ausgegliedert worden. Seither sei es als öffentlich-rechtliche Anstalt dem Bundesrat direkt unterstellt. Damit habe das Parlament einer wesentlichen Forderung der internationalen Atomenergieagentur IAEA entsprochen, ruft das Uvek in Erinnerung.

Das vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigte Vorgehen führt nach Ansicht des Uvek zu einer erneuten Vermischung der beiden Aufgaben der beiden Stellen, indem sich das Uvek auch zu sicherheitstechnischen Aspekten eine eigenständige Meinung bilden müsste. Dies führe dazu, dass das Uvek eine Sicherheitsabteilung mit umfangreichen Fachkompetenzen aufbauen müsste.

Die Klärung der Fragen zu Verfahrensstellung, Zuständigkeiten und Aufgaben durch das Bundesgericht liege sowohl im Interesse der betroffenen Bundesstellen, der Kernkraftwerkbetreiber als auch der Öffentlichkeit, ist das Uvek überzeugt.

Auch BKW will Klarheit

Auch der bernische Energiekonzern BKW zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Mit dem Gang nach Lausanne wolle man die Rechtssicherheit erlangen, die für einen Entscheid über die Investitionen in Mühleberg nötig seien, hatte die BKW ihren Entscheid letzte Woche begründet.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts werfe «grundsätzliche Fragen» auf, die durch das Bundesgericht geklärt werden müssten, hiess es weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem AKW Mühleberg die unbefristete Betriebsbewilligung entzogen und ein Instandhaltungskonzept bis Sommer 2013 gefordert.

Die Arbeiten an diesem Konzept seien schon länger im Gang, rief die BKW vor einer Woche in Erinnerung. Das Konzept soll im Sommer 2012 dem ENSI unterbreitet werden. Aufgrund des jüngsten Urteils werde das Konzept parallel auch dem Uvek eingereicht, schreibt die BKW.

Bewilligung widerrufen

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem am 7. März bekannt gewordenen Urteil die Beschwerde von Anwohnern des AKW in den Hauptpunkten gutgeheissen. Die Anwohner hatten sich dagegen gewehrt, dass das Uvek der BKW 2009 für Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung ausgestellt hatte.

Das Uvek war davon ausgegangen, dass die Sicherheit durch die Aufsicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats gewährleistet sei. Die Richter in Bern haben dem nun widersprochen.

SDA/mas