
Durfte das Schweizer Fernsehen noch vor dem Frankreich-Spiel die Bilder des spuckenden Alex Frei zeigen und damit die imaginären Schweizer Chancen auf eine Viertelfinalqualifikation zerstören? Zu dieser Frage hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen heute ihren Entscheid publiziert. Wir zitieren:
“In noch fussballbegeisterteren Ländern wie etwa in Italien hätte ein entsprechendes Verhalten des gebührenfinanzierten Veranstalters wohl eine Staatsaffäre heraufbeschworen.”
Und in der Schweiz? Ist es nicht rechtswidrig, wenn SF DRS den Wert des schweizerischen Fussballs nicht nur durch seine Kommentatorenleistungen schmälert, sondern auch durch enthüllende Bilder? Die UBI in ihrer 15 Seiten dicken Urteilsbegründung, Erwägung 4.5:
“Der Beschwerdeführer misst offensichtlich der Wahrung möglichst aller noch vorhandenen Chancen der Fussballnationalmannschaft zur Qualifikation in die nächste Runde mehr Bedeutung bei als einer sachgerechten Berichterstattung über das damals die Medien beherrschende Thema. Andere Fussballfans mögen diesen Standpunkt teilen. Programmrechtlich ist dieses Anliegen aber irrelevant.”
Aus journalistischer Sicht habe es sich geradezu aufgedrängt, die Bilder zu zeigen. Und auch Freis Menschenwürde wurde nach Ansicht der UBI nicht verletzt.
Abgesehen davon haben die TV-Bilder der Karriere des Ex-Servette-Spielers keineswegs geschadet. Ganz im Gegenteil, wie ein Fachmann (der Basler Schnitzelbänggler Pierrot) herausgefunden hat:
Em Alex Frei, däm Spugger-Star,
sy bruefligi Zuekunft schynt glaub klar.
Sin syni Libbe bis denn nit dichter
wird dä sicher Bundesrichter.
P.S.: Gegen den Entscheid der UBI kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden. Gegen den Schnitzelbangg besteht kein Rechtsmittel.