Die UEFA hat entschieden, dass der FC Liverpool seinen Champions-League-Titel verteidigen darf.
Die Mitglieder des Exekutiv-Komitees waren sich einig darüber, dass Liverpool in der nächsten Champions League dabei sein soll, aber nicht direkt in der Gruppenphase starten darf. Die ‚Reds’ müssen von der ersten Runde an in die Qualifikation. Bis zur Gruppenphase müssen sie drei Gegner in einem Hin- und Rückspiel besiegen. Da die erste Qualifikationsrunde bereits am 12./13. und 19./20. Juli stattfindet, müssen die Liverpooler ihr Sommerprogramm umstellen. So können sie beispielsweise eine lukrative Japan-Tournee nicht durchführen.
Der für den Titelverteidiger reservierte Platz in der Gruppenphase geht erwartungsgemäss an den türkischen Meister Fenerbahce Istanbul. Da Liverpool in der ersten Phase starten muss, steigen dafür die besten Teams aus der ersten und zweiten Qualifikationsrunde in die nächst höhere auf.
Lustigerweise erhalten die ‚Reds’ keinen sogenannten Länderschutz, sondern werden fast wie ein eigenes Land mit schlechtem Ranking behandelt. Sie sind aber in den Auslosungen gesetzt. Konkret bedeutet das, dass sie in der dritten Runde auf den Erzrivalen Everton treffen könnten und in der Gruppenphase auf Chelsea. Auch bekommen sie den kleinsten Anteil am Geld für die TV-Rechte, das England zusteht. Die anderen vier englischen Teams bekommen wegen Liverpool weniger Geld. Das finden sie gar nicht lustig.
In Zukunft wird es nie wieder vorkommen, dass ein Land fünf Vertreter in die Champions League schicken darf. Die UEFA hat neu zwingend festgelegt, dass der Titelverteidiger automatisch qualifiziert ist. Hätten wir das Jahr 2006, wäre Liverpool in der Gruppenphase gesetzt und das viertplatzierte Everton im UEFA-Cup. So ist das.
Damit hätte ich auch Herrn Vonlanthens Frage beantwortet und beende meine Vorlesung. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern des Runden Leders ein gesegnetes Wochenende.