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Täterin von Lauterbrunnen schuldunfähigSie tötete im Wahn – nun muss sie jahrelang in Therapie

Am Montagnachmittag eröffnete das Regionalgericht Oberland das Urteil.

Martin Stäger hatte keine Chance. Seine Frau liess sich nicht mehr davon abbringen, dass er gemeinsame Sache mit der Stasi gemacht hat. Sie erstach den damaligen Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen mit einem Küchenmesser im gemeinsamen Zuhause. Das war im August 2022.

Der Gutachter kam zum Schluss, dass die Frau damals in einer Eigenwelt gelebt hat – und es auch heute noch tut. Diese Welt ist von ihrem Verfolgungswahn bestimmt. Deshalb kann sie für die vorsätzliche Tötung an Martin Stäger nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Anders ausgedrückt: Sie ist schuldunfähig. Die Frau war wegen ihres labilen psychischen Zustands vor der Tat bereits dreimal für längere Zeit in einer Klinik – erstmals 2010.

Die Staatsanwaltschaft forderte die Anordnung einer Massnahme. Das Regionalgericht Oberland ist dem Antrag nun gefolgt, wie es an der öffentlichen Urteilsbegründung am Montagnachmittag bekannt gab. Die Frau soll die nächsten Jahre in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung therapiert werden.

Martin Stäger, der frühere Gemeindepräsident von Lauterbrunnen, auf einer Aufnahme aus dem Jahr 2017.

«Es ist der einzige Weg, um die Prognose zu verbessern», sagte die Gerichtspräsidentin. Klar sei aber schon jetzt, dass es eine mehrjährige Therapie benötige. Sollte sie nicht fruchten, kann zu einem späteren Zeitpunkt sogar eine Verwahrung ausgesprochen werden. Entscheidend über den Erfolg oder Misserfolg der Therapie wird sein, ob die 59-Jährige mitmacht. «Sie muss willig sein, sich helfen zu lassen.»

Es braucht eine engmaschige Kontrolle

Das ist aktuell zumindest fraglich. So baut sie das Umfeld rasch in ihr Wahnsystem ein. Ärzte, Therapeuten und Pflegende sind für sie Mitverschwörer. Sie hat nach wie vor Angst davor, dass die Stasi sie, ihre Töchter und Enkel vergiften will. Zudem spielt sie ihre Erkrankung herunter. 

Laut Gerichtspräsidentin braucht es eine engmaschige Kontrolle. Unter anderem muss überprüft werden, dass die Frau ihre Medikamente konsequent einnimmt. Diese hatte sie vor der Tat eigenmächtig abgesetzt, was ihren Verfolgungswahn verstärkt hat. So sehr, dass sie sogar glaubte, einer Flasche Preiselbeersaft, die sie in einer Apotheke gekauft hat, sei Ammoniak beigemischt worden, um sie zu töten. 

Als ihr Mann, mit dem die Deutsche seit 2017 verheiratet war, sie zur Rede stellen wollte, kam es zum Streit. Die Frau griff zum Messer und stach 58-mal zu. «Sie ist ausgerastet», sagte die Gerichtspräsidentin. Die Frau liess auch nicht ab, als das Opfer am Boden lag. So versetzte sie ihm dann noch einen Stich ins Herz. «Das Ganze musste für sie irgendwie aufhören. Sie war ausser sich.»

Die Deutsche darf bleiben

Zwei Tage später stellte sich die Frau der Polizei. In der Zwischenzeit hatte sie Vorbereitungen für einen Suizid getroffen, liess das Vorhaben aber wieder fallen. Sie legte schliesslich ein umfassendes Geständnis ab. Sie gab zu, Martin Stäger, der seit Herbst 2014 Gemeindepräsident von Lauterbrunnen war, brutal umgebracht zu haben. «Es gibt keinen Grund, an ihren Aussagen zu zweifeln», sagte die Gerichtspräsidentin, welche die Täterin von der Urteilsbegründung dispensiert hatte. 

Im Zusammenhang mit einem Kapitalverbrechen musste das Gericht zwingend die Landesverweisung überprüfen. Grundsätzlich sei es der Frau zumutbar, dereinst wieder in Deutschland Fuss zu fassen, sagte die Gerichtspräsidentin. Mit der Landesverweisung gehe es darum, die Bevölkerung vor weiterem Schaden zu bewahren. Da die Frau aber erst wieder auf freien Fuss kommt, wenn sie keine Gefahr mehr ist, sah das Gericht von einer Landesverweisung ab.

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