Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Namensstreit um E-BikesFlyer scheitert mit Klage gegen US-Konkurrentin

Blick in die Fabrik in Huttwil: Flyer will auch auf dem US-Markt Fuss fassen – doch dort herrscht Verwechslungsgefahr.

In den USA gibt es zweierlei Elektrovelos mit dem Namen Flyer zu kaufen. Da sind einerseits die Schweizer Modelle der Flyer AG in Huttwil. Und andererseits die deutlich günstigeren E-Bikes der Firma Radio Flyer aus Chicago.

Gegen diese Verwechslungsgefahr wollte sich die E-Bike-Pionierin aus dem Oberaargau zur Wehr setzen: Sie hat die US-Konkurrentin vor dem bernischen Handelsgericht verklagt – und nun verloren. Die Richter schmetterten die Klage richtiggehend ab, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Oben ein Flyer-Modell aus dem Oberaargau, unten eines aus Chicago.

Die Schweizer Flyer-Herstellerin forderte, dass das Berner Gericht der Firma Radio Flyer verbietet, Elektrovelos mit dem blossen Namen Flyer zu verkaufen – «unter Androhung einer Ordnungsbusse von 1000 Franken für jeden Tag der Nichterfüllung».

Ein seltener Einblick

Die Klage wurde in Bern verhandelt, weil die beiden Unternehmen die Ähnlichkeit ihrer Namen und Produkte bereits früh erkannt und 2018 einen Vertrag abgeschlossen hatten. Darin wurde festgehalten, welche Firma wo für welche Produkte welche Namen verwenden darf.

Das Urteil des Handelsgerichts gibt einen seltenen Einblick in die Welt der sonst streng vertraulichen Verträge in der Geschäftswelt. Und es zeigt auch auf, dass die Flyer AG und ihre Anwälte bei der Aushandlung des Vertrags ein unglückliches Händchen hatten. Denn im Schriftstück wurde es der Chicagoer Firma zwar verboten, den Namen Flyer ausserhalb der USA und Kanadas für E-Bikes zu verwenden. Die Verwendung in Nordamerika wurde aber weder explizit erlaubt noch verboten.

Die Flyer AG argumentierte, dass die Berner Richter diese Vertragslücke sinngemäss mit einem Verbot schliessen sollten. Doch die US-Firma konnte anhand von diversen Vertragsentwürfen und Anwaltskorrespondenz nachweisen, dass zwar darüber diskutiert wurde, ihr den Namen Flyer zu verbieten – aber dass sie sich gegen ein explizites Verbot gestellt hatte.

Ein teurer Prozess

Die Berner Richter hielten das für plausibel – und umschrieben den Sachverhalt unter anderem mit folgender sprachlicher Perle: «Genauso wie sich aus dem Verbotstatbestand allein gestützt auf den Wortlaut nicht auf einen Erlaubnistatbestand schliessen lässt, kann aus dem Erlaubnistatbestand nicht auf einen Verbotstatbestand geschlossen werden.»

Für Flyer heisst es damit: Ausser Spesen nichts gewesen. Und in diesem Fall haben es die Spesen in sich: Die Oberaargauer müssen sowohl die Gerichtskosten von 18’000 Franken wie auch die Anwaltskosten der US-Konkurrentin von gut 30’000 Franken bezahlen.

Die Flyer AG hat das Urteil vom 5. März nicht ans Bundesgericht weitergezogen. Jedoch gäbe es noch einen Weg, gegen die unliebsame Konkurrenz vorzugehen: Die Huttwiler haben die Marke Flyer auch in den USA schützen lassen – und könnten ihr Glück nun mit einer Klage im unberechenbaren US-Rechtssystem versuchen.

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Newsletter

BZ am Abend

Erhalten Sie Updates zu lokalen und globalen Themen – kuratiert von der Redaktion.