Kommentar zum Thema “Kassen müssen Rauchentzug bezahlen”
Das wird für rauchende Köpfe sorgen. Das Bundesgericht anerkennt Rauchen als Krankheit. Will der so Erkrankte vom Glimmstängel wegkommen, muss ihm die Krankenkasse in Zukunft deshalb neu auch die entsprechenden Medikamente berappen. Nun soll das Bundesamt für Gesundheit einen Mindestabhängigkeitsgrad für Raucher definieren.
Der von den Lausanner Richtern gefällte Entscheid ist nachvollziehbar, erfüllt doch die Nikotinsucht alle Merkmale einer Krankheit. Denn wie beim Alkohol besteht ein grosses Suchtpotenzial, und ein exzessiver Konsum führt zu gravierenden körperlichen Schäden. Die Krux an der Geschichte: Wo liegt die Grenze zwischen Genuss und Krankheit? Ist der Konsum von mehr als einem Päckchen pro Tag bereits als krankhaftes Verhalten zu werten? Und wie soll man kontrollieren, ob der Patient tatsächlich so viel raucht? Oder soll man beim Lungenvolumen ansetzen? Auch hier können ganz andere Faktoren hineinspielen. Oder darf der Raucher gar erst auf die Unterstützung der Krankenkasse zählen, wenn er sich bereits
eine chronisch obstruktive
Lungenerkrankung (COPD) reingezogen hat?
Sinnvoller wäre es, in einem frühen Stadium der Sucht einzugreifen. Nicht nur aus gesundheitlicher, sondern auch aus finanzieller Sicht. Denn je später ein Raucher mit seinem Laster aufhört, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass sein Lebensabend hohe Gesundheitskosten verursacht. Man darf gespannt sein, was die Gesundheitsapostel des Bundes für Vorschläge bringen. Eines ist sicher: Das wird eine endlose Debatte und viel Juristenfutter geben.
Gregor Poletti, stv. Leiter Politik








