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Hickhack um PutzmaschinenBundesgericht urteilt: Thun hat unsaubere Arbeit geleistet

Eine elektrische Putzmaschine von Aebi Schmidt, die im Vergabeverfahren der Stadt Thun jedoch nicht involviert war.

Bereits vor zwei Jahren betitelte ein Redaktor dieser Zeitung den Fall als «endlose Geschichte», jetzt gibt es wieder Neuigkeiten im Streit um die Thuner Putzmaschinen: Das Bundesgericht wehrt eine Beschwerde der Stadt ab und stützt das Urteil des Verwaltungsgerichts. Dieses kam 2022 zum Schluss, die Thuner Behörden hätten eigenmächtig gehandelt.

Doch von vorne.

Grund für die Eskalation ist die grosse Strassenkehrmaschine der Stadt Thun. Das Fahrzeug ist in die Jahre gekommen und muss ersetzt werden. Nicht mit einem herkömmlichen Modell, sondern – der Umwelt zuliebe – mit einem elektrobetriebenen. 2019 macht sich die Stadt Thun auf die Suche nach einer Firma, die eine solche Maschine herstellen und liefern kann.

Zu dieser Zeit ist das Feld der Anbieter klein, ausserdem stellt die Stadt Bedingungen zu Gewicht, Luftfederung und Motorenleistung. In einer Zürcher Firma, hier X genannt, findet die Stadt schliesslich eine Partnerin, die die Kriterien erfüllt. Sie erhält den Auftrag – unter der Hand, auf eine öffentliche Ausschreibung wird verzichtet.

Gericht findet: Unfaire Kriterien

Das Konkurrenzunternehmen Y wähnt sich im Nachteil und wehrt sich juristisch gegen das Vorgehen. Erst vor dem Regierungsstatthalteramt, dann vor Verwaltungsgericht. Die Beschwerde wird gutgeheissen, und das Verwaltungsgericht gibt der Stadt eine Hausaufgabe: Sie soll die Ausschreibung nachholen.

2021 wird der Auftrag nachträglich ausgeschrieben, dieselben beiden Firmen bewerben sich. Und wie schon beim ersten Anlauf fällt die Wahl der Thuner auf Unternehmen X. Firma Y beschwert sich daraufhin erneut. Sie wirft der Stadt vor, die Kriterien für den Auftrag absichtlich so gestaltet zu haben, dass nur ihre Konkurrenz infrage kam. Die Ausschreibung sei «diskriminierend».

Anfang 2022 gibt das Verwaltungsgericht dem Unternehmen recht. Der bereits aufgesetzte Vertrag zwischen Stadt und Konkurrenzfirma darf nicht unterschrieben werden. Es liege ein Verfahrensfehler vor.

Thun muss Entschädigung zahlen

Die Thuner Behörden sehen sich derweil im Recht; 2022 ziehen sie den Entscheid vor Bundesgericht. Dieses sollte eine Grundsatzfrage klären: Wie viel Freiheit steht einer Gemeinde bei ihren Entscheidungen zu?

Jetzt ist die Antwort aus Lausanne eingetroffen. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde ab. Die Thuner Behörden hätten bei der Vergabe des Auftrags willkürlich gehandelt und ihre Gemeindeautonomie verletzt. Statt eines Erfolgs folgen einmal mehr Kosten: 4500 Franken für das Gericht, weitere 4500 Franken als Entschädigung für die Firma Y.

Auf der Gemeinde herrscht Ernüchterung. «Wir hätten uns einen anderen Ausgang gewünscht», sagt Reto Schertenleib (SVP), zuständiger Gemeinderat für Bau und Liegenschaften. «Wir beurteilen den Sachverhalt immer noch grundlegend anders. Wir waren überzeugt, die entsprechende Autonomie in der Festlegung der Kriterien zu besitzen, und wollten uns das vom Bundesgericht bestätigen lassen.»

Vorerst keine neue Maschine

Wie es nun weitergeht, ist auch für den Gemeinderat noch unklar. Es seien Abklärungen im Gange, weiterziehen könne man die Beschwerde aber nicht mehr. «Der Ball liegt von neuem beim Regierungsstatthalteramt.» Das Ziel der Stadt sei derweil dasselbe geblieben: einen Ersatz für die alte Strassenkehrmaschine zu finden.

Wegen der Verfahren sei das Geschäft blockiert worden, sagt Schertenleib. Während von den kleineren Putzmaschinen heute bereits eine mit vollelektrischem Antrieb durch Thuns Strassen fährt, ist die Ausgangslage beim grossen Fahrzeug unverändert. «Es kann jederzeit passieren, dass die Maschine ausfällt. Auf eine Ausfallstrategie zurückgreifen zu müssen, wäre ungünstig.»

Mit dem Urteil des Bundesgerichts sei auch die Ausschlussverfügung der unterlegenen Firma aufgehoben worden. Somit sind wieder beide Unternehmen im Rennen. «Die Offerten sind aber unterdessen jahrealt. Auch technisch hat sich seither viel getan. Wir werden also eine neue Auslegeordnung machen müssen.»

Holpert es bei den Ausschreibungen?

Der Rechtsstreit habe die Stadt mehrere Tausend Franken gekostet, sagt Reto Schertenleib auf Nachfrage. Genaue Zahlen könne er nicht nennen. «Für eine neue Putzmaschine hätte das Geld aber nicht gereicht.»

Erst letzte Woche war die Stadt Thun wegen einer anderen Ausschreibung in den Schlagzeilen. Einen Zusammenhang zwischen den Fällen gebe es nicht, wie der Gemeinderat deutlich macht. «Wir haben kein Problem mit Ausschreibungen, sondern klare Vorgaben im Rahmen des Beschaffungsrechts. Wer die Kriterien am besten erfüllt, bekommt den Auftrag.»

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